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Die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema „Apotheke gründen“ geben wir Ihnen hier:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens
  • Vertretungsberechtigung
  • Leitungsberechtigung aufgrund einer fünfjährigen pharmazeutischen Tätigkeit
  • Volle Geschäftsfähigkeit
  • Körperliche und gesundheitliche Eignung
  • Ausgezeichnete Kenntnisse der deutschen Sprache

  •  Antragstellung:
    • Name der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
    • Adresse der der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
    • Geplanter Standort der Apotheke (exakte schriftliche Beschreibung, eventuell zusätzlich Planbeilage)
    • Geplante Betriebsräumlichkeiten (exakte Lage, z. B. Hausnummer, bei großen Liegenschaften detaillierte Beschreibung)
  • Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, veranlasst die Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40) die Kundmachung des Konzessionsantrags – im Amtsblatt der Wiener Zeitung. Diese Kosten tragen die Antragstellerinnen bzw. Antragsteller.
  • Ab dem Kundmachungsdatum beginnt eine sechswöchige Einspruchsfrist. Apothekerinnen und Apotheker, die den Bedarf an der neuen Apotheke als nicht gegeben sehen, können innerhalb dieser Frist Einspruch gegen den Antrag erheben. Sie erhalten dadurch Parteistellung im Verfahren.
  • Nach Übermittlung etwaiger der Einsprüche beginnt das Ermittlungsverfahren. Im Zuge dessen wird die Landesgeschäftsstelle Wien der Österreichischen Apothekerkammer ersucht, ein Gutachten zur Bedarfsfrage abzugeben. Die Versorgungsgebiete und die zu berücksichtigenden Personen umgebenden Apotheken werden elektronisch ermittelt. Nach Abschluss dieser Arbeiten erstellt die Kammer ein Bedarfsgutachten und schickt es an die MA 40.
  • Die MA 40 übermittelt dieses Bedarfsgutachten und alle anderen Ermittlungsergebnisse an alle Verfahrensparteien. Diese können innerhalb einer gesetzten Frist dazu Stellung nehmen.
  • Wenn der Sachverhalt ausreichend erhoben ist, erteilt die MA 40 einen Bescheid.

Wer eine neue öffentliche Apotheke eröffnen möchte, benötigt dafür eine Konzession. Diese wird in Wien von der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40) vergeben: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/gruendung/gesundheit/apotheke/konzession.html

Mit Ende 2017 hat es in Österreich 1362 öffentliche Apotheken und 29 Filialapotheken gegeben. In den letzten 10 Jahren haben 145 Apotheken neu eröffnet. Alle Apotheken zusammen haben einen Umsatz von 4,138 Milliarden Euro gemacht.